Widerspruch » Widerspruch (allgemein)
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Schritt 1 von 4
• Eigenhändige Unterschrift/ten Sie müssen den Widerspruch unbedingt (eigenhändig) unterschreiben. Wenn Sie ihr Kind gegenüber der Behörde vertreten und Widerspruch einlegen, z.B. im Kita-, Schul- oder Jugendamtsbereich, dann müssen grundsätzlich beide Eltern und Erziehungsberechtigten unterschreiben.
• Post, Fax, verschlüsselte E-Mail, persönlich Sie sollten den Widerspruch per Post (z.B. Einwurf-Einschreiben, weil dann haben Sie einen Eingangsnachweis) verschicken oder persönlich bei der Behörde, Einrichtung usw. abgeben und sich den Eingang quittieren und bestätigen lassen (teilweise zulässig ist auch die Einlegung des Widerspruchs per Fax oder mit verschlüsselter E-Mail-Signatur). Am besten richten Sie sich nach der Rechtsbehelfsbelehrung und den dortigen Ausführungen, wie der Widerspruch eingelegt werden kann.
• Anlagen Sie sollten dem Widerspruch als Anlage (in Kopie) Nachweise hinzufügen und beilegen, z.B. ärztliche Atteste, Schreiben, Rechnungen, Kontoauszüge. Damit können Sie der Behörde usw. nachweisen, dass Sie im Recht sind und die Behörde, Amt, Schule, Jobcenter usw. einen Fehler gemacht hat und Ihrem Widerspruch stattgeben und den Bescheid zu Ihren Gunsten ändern muss.