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Widerspruch einlegen: Widerspruch Muster Vorlage gegen eine Schulplatzablehnung

Was ist eine Schulplatzablehnung?

Eine Schulplatzablehnung bedeutet, dass eine Schule den Antrag eines Schülers bzw. dessen Eltern auf Zulassung oder Aufnahme an dieser Schule ablehnt. Dies kann verschiedene Gründe haben und betrifft oft den Wechsel an eine weiterführende Schule oder eine bestimmte Schulform (z.B. Gymnasium, Gesamtschule, Realschule).

Die Aufnahmekriterien sind grundsätzlich in den Schulgesetzen der Bundesländer geregelt und können unterschiedlich sein. Mögliche Gründe für eine Schulplatzablehnung können z.B. sein:

  • Überkapazität: Jede Schule hat eine begrenzte Anzahl von Schülerplätzen, und wenn mehr Anmeldungen eingehen als Plätze vorhanden sind, muss eine Auswahl getroffen werden. Sind die Kapazitäten ausgeschöpft, erfolgt eine Ablehnung.
  • Nicht erfüllte Aufnahmekriterien: Schulen haben grundsätzlich Aufnahmekriterien, z.B. Schulweglänge, Losverfahren, Geschwisterkinder usw. Wenn diese nicht erfüllt sind, erfolgt eine Ablehnung.
  • Schulbezirke: Wenn Schuleinzugsbereich oder Schuleinzugsgebiete gebildet worden sind, erfolgt eine bevorzugte Aufnahme dieser Schülerinnen und Schüler.

Eine Schulablehnung kann daher unterschiedliche Gründe haben. Hier werde allerdings oftmals viele Fehler von den Schulen und Schulaufsichtsbehörden gemacht, sodass immer Widerspruch eingelegt werden sollte.

Bei Widerspruchsverfahren, Eilverfahren, Klageverfahren, Beschwerdeverfahren im Schulrecht gegen Schulen, Schulämter und Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen hilft Ihnen gerne Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler aus Köln:

Link zur Homepage: www.rechtsanwaltskanzlei-winkler.de

  1. WINKLER Rechtsanwaltskanzlei
    Rechtsanwalt jur. Dr. Felix Winkler
    Hohenzollernring 38-40
    50672 Köln
    Tel: 0221 / 630 614 80
    Fax: 0221 / 630 614 809

Was kann man tun, wenn man von der Schule eine Ablehnungsbescheid für den Schulplatz bekommt?

Wenn man einen Ablehnungsbescheid für einen Schulplatz erhält, kann man dagegen grundsätzlich Widerspruch und (späte) Klage einlegen.

Kann man Widerspruch gegen eine Ablehnungsbescheid der Schule einlegen?

Ja, gegen einen Ablehnungsbescheid kann in der Regel Widerspruch eingelegt werden. Dies ist eine formelle Möglichkeit, um die Entscheidung überprüfen zu lassen. Der Widerspruch muss schriftlich und fristgerecht (grds. innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe) eingereicht werden. Im Ablehnungsbescheid sollte eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten sein, die die genauen Fristen und das Vorgehen beschreibt.

Wie legt man Widerspruch gegen eine Ablehnungsbescheid der Schule ein?

Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen. Er kann per Post oder, wenn erlaubt, per E-Mail eingereicht werden.

Inhalt des Widerspruchsschreibens:

  • Absender: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse (der Eltern oder des Schülers).
  • Empfänger: Die Schulleitung oder die zuständige Schulbehörde, je nachdem, an wen der Widerspruch gerichtet werden muss.
  • Datum: Datum des Schreibens.
  • Betreff: Klarer Betreff, z.B. „Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid vom [Datum]“.
  • Einleitung: Bezugnahme auf den Ablehnungsbescheid und die konkrete Ablehnungsentscheidung.
  • Begründung: Detaillierte Erklärung, warum die Ablehnung als ungerecht oder fehlerhaft angesehen wird. Beispiele:
    • Fehlerhafte Anwendung der Aufnahmekriterien.
    • Vorliegen eines Härtefalls (z.B. gesundheitliche oder familiäre Gründe).
    • Fehlende Berücksichtigung von besonderen Umständen.
  • Schluss: Bitte um Überprüfung der Entscheidung und eventuell um eine erneute Prüfung oder einen Gesprächstermin.
  • Unterschrift: Unterschrift der Eltern oder des Schülers (je nach Formalitäten).

Der Widerspruch muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingereicht werden. Die Schule oder Schulbehörde wird den Widerspruch prüfen und eine Entscheidung treffen. Diese kann die ursprüngliche Entscheidung aufrechterhalten, ändern oder die Ablehnung zurücknehmen.

Kann man gegen die Ablehnung der Schule Klage einlegen?

Ja, es ist möglich, gegen die Ablehnung eines Schulplatzes Klage einzureichen, wenn alle anderen Schritte, wie grundsätzlich z.B. der Widerspruch, erfolglos waren.