1. Vorlage aussuchen
2. Notwendige Angaben machen
3. Herunterladen & Ausdrucken
Inhaltsverzeichnis
Eine Schulplatzablehnung bedeutet, dass eine Schule den Antrag eines Schülers bzw. dessen Eltern auf Zulassung oder Aufnahme an dieser Schule ablehnt. Dies kann verschiedene Gründe haben und betrifft oft den Wechsel an eine weiterführende Schule oder eine bestimmte Schulform (z.B. Gymnasium, Gesamtschule, Realschule).
Die Aufnahmekriterien sind grundsätzlich in den Schulgesetzen der Bundesländer geregelt und können unterschiedlich sein. Mögliche Gründe für eine Schulplatzablehnung können z.B. sein:
Eine Schulablehnung kann daher unterschiedliche Gründe haben. Hier werde allerdings oftmals viele Fehler von den Schulen und Schulaufsichtsbehörden gemacht, sodass immer Widerspruch eingelegt werden sollte.
Bei Widerspruchsverfahren, Eilverfahren, Klageverfahren, Beschwerdeverfahren im Schulrecht gegen Schulen, Schulämter und Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen hilft Ihnen gerne Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler aus Köln:
Link zur Homepage: www.rechtsanwaltskanzlei-winkler.de
Wenn man einen Ablehnungsbescheid für einen Schulplatz erhält, kann man dagegen grundsätzlich Widerspruch und (späte) Klage einlegen.
Ja, gegen einen Ablehnungsbescheid kann in der Regel Widerspruch eingelegt werden. Dies ist eine formelle Möglichkeit, um die Entscheidung überprüfen zu lassen. Der Widerspruch muss schriftlich und fristgerecht (grds. innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe) eingereicht werden. Im Ablehnungsbescheid sollte eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten sein, die die genauen Fristen und das Vorgehen beschreibt.
Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen. Er kann per Post oder, wenn erlaubt, per E-Mail eingereicht werden.
Inhalt des Widerspruchsschreibens:
Der Widerspruch muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingereicht werden. Die Schule oder Schulbehörde wird den Widerspruch prüfen und eine Entscheidung treffen. Diese kann die ursprüngliche Entscheidung aufrechterhalten, ändern oder die Ablehnung zurücknehmen.
Ja, es ist möglich, gegen die Ablehnung eines Schulplatzes Klage einzureichen, wenn alle anderen Schritte, wie grundsätzlich z.B. der Widerspruch, erfolglos waren.
Kundenstimmen & Erfolgsgeschichten
“N. B.“Super Angebot! Ich komme bei Bedarf immer gerne wieder auf die Vorlagen zurück.”
“T. H.“Danke für das tolle Widerspruchsmuster”
“S. G.“Alles sehr einfach, verständlich und unkompliziert. Daumen hoch.”
“S. K.“Alles super geklappt!”
Häufig gestellte Fragen
Die Seite stellt Widerspruch und Einspruch Mustervorlagen und Musterformulare für unterschiedliche Lebensbereiche z.B. Schule, Kindergarten, Schwerbehinderung, Gewerbe, Miete usw. zur Verfügung.
Sie wählen sich einfach Ihre gewünschte Widerspruchvorlage oder Einspruchsvorlage aus. Dann füllen Sie die erforderlichen Felder in der gewählten Vorlage aus. Ihre Eintragungen sehen Sie dann sofort in der ausgewählten Vorlage angezeigt, welche rechts neben den Eintragungen als pdf Muster angezeigt wird. Nachdem alle Einträge vorgenommen wurden, können Sie sich den ausgefüllten Widerspruch oder Einspruch ausdrucken oder per E-Mail übersenden lassen.
Ja. Die Verwendung ist kostenlos. Wenn Sie möchten, können aber gerne eine Spende über den Spenden-Button vornehmen.
Die Daten werden nicht extra an Dritte zu Werbezwecken usw. weitergegeben. Die Verwendung erfolgt für diese Seite. Zu den Daten, der Verwendung, dem Datenschutz usw. wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.
Nein! Es handelt sich hier ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung oder eine andere Beratung o.ä. Daher scheidet auch jegliche Haftung bei der/durch die Benutzung/Verwendung dieser Seite aus. Für eine Rechtsberatung konsultieren Sie bitte einen entsprechenden Anwalt oder Steuerberater usw. und lassen sich durch diesen beraten und einen Widerspruch/Einspruch erstellen.
Über den Service
Erstellen Sie in 5 Minuten Ihren Widerspruch oder Einspruch.
Benötigte Mustervorlagen auswählen, erforderliche Felder ausfüllen, ausdrucken oder per Email übersenden lassen – fertig!
Rechtliches
Vertraulicher Datenverkehr