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Einspruch einlegen: Einspruch Muster Vorlage Bußgeldbescheid

Kann man Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen?

Ja, gegen einen Bußgeldbescheid kann man Einspruch einlegen. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und damit nicht einverstanden sind, dann können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch bei der Bußgeldstelle einlegen. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und kann entweder per Post, Fax oder unter bestimmten Umständen auch elektronisch oder mittels E-Mail an die zuständige Bußgeldbehörde gesendet werden.

Warum bekommt man einen Bußgeldbescheid?

Wenn man z.B. im Straßenverkehr gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) oder das Straßenverkehrsgesetz (StVG) verstößt, dann kann dies zu einem Bußgeldverfahren führen.

Folgende Verhaltensweisen können z.B. Ordnungswidrigkeiten darstellen:

  • zu schnell fahren (Geschwindigkeitsüberschreitung),
  • mit dem Fahrrad oder Auto über Rot gefahren (Rotlichtverstoß),
  • zu Fuß über eine rote Ampel gegangen (Rotlichtverstoß),
  • erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten,
  • Überholverbot missachtet,
  • unzulässiges Halten oder Parken im eingeschränkten oder uneingeschränkten Halteverbot,
  • parken auf einem Behindertenparkplatz,
  • parken auf dem Gehweg oder Radweg,
  • telefonieren mit dem Handy am Steuer,
  • betrunken Auto fahren,
  • Auto wird abgeschleppt
  • über einen geschlossenen Bahnübergang gehen,
  • Fahren unter Drogeneinfluss,
  • während der Fahrt nicht angeschnallt sein,
  • während der Fahrt das Handy benutzen,
  • über Stoppschild fahren.

Welche Folgen kann ein Bußgeldbescheid haben?

Ein Bußgeldbescheid kann verschiedene Folgen haben, je nach Schwere des Verstoßes und der damit verbundenen Sanktionen:

  1. Geldstrafe: Ordnungswidrigkeiten können grundsätzlich Geldbußen bis 1.000 EUR zur Folge haben. Die Zahlung einer Geldbuße ist die häufigste Konsequenz eines Bußgeldbescheids. Die Höhe des Bußgeldes hängt vom jeweiligen Verstoß ab und ist in einem Bußgeldkatalog festgelegt.
  2. Punkte in Flensburg: Bei schwerwiegenderen Verstößen im Straßenverkehr, z.B. erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder Fahren unter Alkoholeinfluss, können Punkte im Fahreignungsregister (sog. Verkehrszentralregister) in Flensburg eingetragen werden. Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen.
  3. Fahrverbot: Bei besonders gravierenden Verstößen, z.B. erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen oder wiederholten Regelverstößen, kann der Bußgeldbescheid auch ein Fahrverbot beinhalten. Das bedeutet, dass Sie für eine bestimmte Zeit, d.h. grundsätzlich ein bis drei Monate, nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
  4. Verwaltungsgebühren und Verfahrenskosten: Neben dem Bußgeld müssen oft auch Verwaltungsgebühren und Kosten des Verfahrens getragen werden. Diese können je nach Aufwand und Art des Verstoßes unterschiedlich hoch ausfallen.
  5. Führerscheinentzug: Bei besonders schweren oder wiederholten Verstößen kann ein Bußgeldbescheid zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Das bedeutet, dass Sie Ihren Führerschein abgeben müssen, d.h. grundsätzlich ein bis drei Monate, oder unter Umständen auch dauerhaft, keine neue Fahrerlaubnis erhalten. Für Berufskraftfahrer, wie z.B. Taxifahrer, LKW-Fahrer, Busfahrer, kann ein Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot damit erhebliche Auswirkungen auf den Beruf und damit gegebenenfalls sogar die Existenz haben.

Hier kommen Sie zum aktuellen Bußgeldkatalog vom Bundesamt für Justiz: Bußgeldkatalog

Was passiert, wenn ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlege?

Wenn Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, prüft die Bußgeldbehörde den Bescheid erneut. In einigen Fällen kann der Bescheid daraufhin zurückgenommen oder geändert werden. Wenn die Behörde den Einspruch jedoch ablehnt, wird der Fall in der Regel an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet, wo dann eine gerichtliche Entscheidung getroffen wird.

Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben, lohnt es sich immer zu prüfen, ob gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen wollen oder, ob Sie den Vorwurf einräumen und mit dem Bußgeld einverstanden sind.

Ob sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  1. Fehlerhafte Tatsachen und Verfahren: Wenn Sie der Meinung sind, dass das Messverfahren fehlerhaft war (Fehler im Messverfahren), die Beweislage unklar ist oder Sie zum Zeitpunkt des Verstoßes gar nicht der Fahrer waren, das Foto des Blitzer ist nicht eindeutig erkennbar, kann sich ein Einspruch lohnen.
  2. Höhe des Bußgelds und drohende Konsequenzen: Wenn es sich um ein hohes Bußgeld handelt oder weitere Maßnahmen drohen, wie Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis, kann ein Einspruch sinnvoll sein. So kann z.B. ein mehrere Monate dauerndes Fahrverbot für Taxifahrer, LKW-Fahrer usw. eine erhebliche berufliche Einschränkung bedeuten. 
  3. Verfahrensfehler: Wenn Verfahrensfehler vorliegen, etwa fehlerhafte Zustellung des Bescheids, Formfehler oder nicht eingehaltene Fristen, könnten Sie mit einem Einspruch Erfolg haben.
  4. Kosten-Nutzen-Abwägung: Bei geringfügigen Verstößen kann es weniger sinnvoll sein, Einspruch einzulegen, da dies Zeit, Mühe und eventuell Kosten verursacht, z.B. Anwaltskosten, Gerichtskosten. Wenn die Erfolgsaussichten gering sind, könnten die Kosten den Nutzen übersteigen und man sollte das Bußgeld zahlen

Wie legt man Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein?

Wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen wollen, müssen Sie Folgendes beachten:

  1. Einspruchsfrist: Sie müssen innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids Einspruch einlegen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Ihnen der Bußgeldbescheid zugestellt wird. Wird die Frist versäumt, ist der Einspruch unzulässig.
  2. Schriftform: Der Einspruch muss schriftlich eingelegt werden, d.h. Sie können ihn per Brief, Fax oder in bestimmten Fällen auch per E-Mail oder elektronisch einreichen. Ansonsten ist der Einspruch an keine Form gebunden, sollte aber bestimmte Angaben enthalten.
  3. Adressat: Der Einspruch ist an die im Bußgeldbescheid genannte Behörde zu richten. Die Adresse steht in der Regel oben auf dem Bescheid.
  4. Inhalt des Einspruchs
  • Absender: Geben Sie Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift an.
  • Betreff: Verwenden Sie einen Betreff wie „Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum des Bescheids]“.
  • Aktenzeichen: Geben Sie das Aktenzeichen oder das Geschäftszeichen des Bußgeldbescheids an, das im Bescheid angegeben ist.
  • Erklärung: Machen Sie deutlich, dass Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Beispiel: „Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum] ein“.
  • Begründung (fakultativ): Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich, kann aber hilfreich sein. Erklären Sie, warum Sie den Bußgeldbescheid für rechtswidrig halten (z.B. fehlerhafte Messung, falscher Fahrer, Notsituation).
  • Datum und Unterschrift: Vergessen Sie nicht, den Einspruch zu datieren und zu unterschreiben.
  1. Versand: Schicken Sie den Einspruch möglichst per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über den rechtzeitigen Versand haben. Alternativ können Sie den Einspruch auch persönlich bei der Behörde abgeben und sich den Empfang bestätigen lassen.
  2. Prüfung durch die Behörde: Nach Eingang Ihres Einspruchs prüft die Bußgeldbehörde den Bescheid erneut. Sie kann den Bescheid zurücknehmen, abändern oder den Einspruch ablehnen.
  3. Weitere Schritte: Wenn die Behörde den Einspruch ablehnt, wird der Fall in der Regel an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Dort wird dann in einer gerichtlichen Verhandlung über den Einspruch entschieden.

Wie lange hat man Zeit Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben?

Für die Einlegung des Einspruchs müssen Sie unbedingt die Einspruchsfrist von zwei Wochen beachten, § 67 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten 

Muss man den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründen?

Nein, Sie müssen einen Einspruch grundsätzlich nicht begründen. Eine Einspruchsbegründung ist jedoch sinnvoll, da letztlich nur so die Bußgeldbehörde weiß, warum Sie den Bußgeldbescheid für falsch und rechtswidrig halten. Führen Sie also unbedingt im Einspruch die Gründe auf, warum Sie den Bußgeldbescheid für unzulässig halten. Sie können der Einspruchsbegründung auch Beweismittel beifügen, z.B. Aussagen von Zeugen, Fotos.