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2. Notwendige Angaben machen
3. Herunterladen & Ausdrucken
Inhaltsverzeichnis
Ja, gegen einen Bußgeldbescheid kann man Einspruch einlegen. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und damit nicht einverstanden sind, dann können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch bei der Bußgeldstelle einlegen. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und kann entweder per Post, Fax oder unter bestimmten Umständen auch elektronisch oder mittels E-Mail an die zuständige Bußgeldbehörde gesendet werden.
Wenn man z.B. im Straßenverkehr gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) oder das Straßenverkehrsgesetz (StVG) verstößt, dann kann dies zu einem Bußgeldverfahren führen.
Folgende Verhaltensweisen können z.B. Ordnungswidrigkeiten darstellen:
Ein Bußgeldbescheid kann verschiedene Folgen haben, je nach Schwere des Verstoßes und der damit verbundenen Sanktionen:
Hier kommen Sie zum aktuellen Bußgeldkatalog vom Bundesamt für Justiz: Bußgeldkatalog
Wenn Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, prüft die Bußgeldbehörde den Bescheid erneut. In einigen Fällen kann der Bescheid daraufhin zurückgenommen oder geändert werden. Wenn die Behörde den Einspruch jedoch ablehnt, wird der Fall in der Regel an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet, wo dann eine gerichtliche Entscheidung getroffen wird.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben, lohnt es sich immer zu prüfen, ob gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen wollen oder, ob Sie den Vorwurf einräumen und mit dem Bußgeld einverstanden sind.
Ob sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen wollen, müssen Sie Folgendes beachten:
Für die Einlegung des Einspruchs müssen Sie unbedingt die Einspruchsfrist von zwei Wochen beachten, § 67 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Nein, Sie müssen einen Einspruch grundsätzlich nicht begründen. Eine Einspruchsbegründung ist jedoch sinnvoll, da letztlich nur so die Bußgeldbehörde weiß, warum Sie den Bußgeldbescheid für falsch und rechtswidrig halten. Führen Sie also unbedingt im Einspruch die Gründe auf, warum Sie den Bußgeldbescheid für unzulässig halten. Sie können der Einspruchsbegründung auch Beweismittel beifügen, z.B. Aussagen von Zeugen, Fotos.
Kundenstimmen & Erfolgsgeschichten
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Häufig gestellte Fragen
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