1. Vorlage aussuchen
2. Notwendige Angaben machen
3. Herunterladen & Ausdrucken
Ein Vollstreckungsbescheid ist ein offizielles Dokument, das im Rahmen des Mahnverfahrens ausgestellt wird und einem Gerichtsurteil gleichgestellt ist, d.h. mit dem Vollstreckungsbescheid kann der Gläubiger gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung betreiben, wenn der Schuldner nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid bei dem Mahngericht einlegt. Es handelt sich daher beim Vollstreckungsbescheid um die zweite Stufe im Mahnverfahren, nachdem der Gläubiger zuvor einen Mahnbescheid beantragt hat und der Schuldner dagegen nicht fristgerecht Widerspruch eingelegt hat.
Das Mahnverfahren lässt sich folgendermaßen zusammenfassen:
Wenn man einen Vollstreckungsbescheid erhält, gibt es mehrere Möglichkeiten darauf zu reagieren, d.h. man kann beispielsweise die Forderung teilweise oder vollständig begleichen und die Zahlung leisten oder Einspruch einlegen. Zunächst sollte man immer die Forderung prüfen. Ist die Forderung berechtigt? Stimmen die Angaben zu Betrag und Gläubiger? Ist die Forderung bereits beglichen oder verjährt? Prüfen Sie auch, ob der Vollstreckungsbescheid formale Fehler enthält (z. B. falscher Name, falsche Adresse). Wenn die Forderung berechtigt ist und Sie die angegebenen Schulden anerkennen, können Sie die Zahlung leisten. Die Frist dafür beträgt in der Regel 14 Tage nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids. Damit erledigt sich die Angelegenheit. Wenn Sie die Forderung für unberechtigt halten oder Einwände dagegen haben und diese nicht bereits mit Widerspruch gegen den Mahnbescheid geltend gemacht habe, dann können Sie Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen. Dies muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheid geschehen.
Gegen einen Vollstreckungsbescheid kann man Einspruch einlegen. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids eingelegt werden. Die Frist beginnt mit dem Tag, nachdem der Vollstreckungsbescheid Ihnen zugestellt wurde. Der Einspruch ist schriftlich einzulegen und an das Mahngericht zu adressieren. Die Adresse des Mahngerichts ist auf dem Vollstreckungsbescheid angegeben. Der Einspruch muss keine Begründung enthalten, es reicht aus, dass Sie dem Vollstreckungsbescheid widersprechen. Geben Sie Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse) und das Aktenzeichen des Vollstreckungsbescheids an. Das Aktenzeichen finden Sie auf dem Vollstreckungsbescheid. Aufgrund des rechtzeitigen Einspruchs wird der Vollstreckungsbescheid nicht mehr rechtskräftig. Der Fall geht dann, soweit der Gläubiger dies möchte, in ein streitiges Gerichtsverfahren über. Dann muss das Gericht über den Fall entscheiden.
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