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Inhaltsverzeichnis
Ja, gegen eine Gewerbeuntersagung kann man grundsätzlich Widerspruch einlegen. Zu prüfen wäre im Einzelfall immer, ob das Widerspruchsverfahren im jeweiligen Bundesland für diesen Bereich abgeschafft ist, denn dann müsste man direkt Klage vor dem Verwaltungsgericht oder ein gerichtliches Eilverfahren einlegen.
Was ist ein Gewerbe?
Unter dem Begriff „Gewerbe“ versteht man jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf (z.B. Anwalt) ist. Hierzu zählen z.B. das Gaststättengewerbe, Restaurantgewerbe, Shisha Bar, Cocktailbar usw. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen dem erlaubnisfreien und dem erlaubnispflichtigen Gewerbe. Für das erlaubnispflichtige Gewerbe ist eine besondere Erlaubnis des Gewerbeamtes nötig. Zu dem erlaubnispflichtigen Gewerbe zählen u.a. Glücksspiele, Spielhallen, Immobilienmakler und Versicherungsberater.
Ja, eine Gewerbeuntersagung kann wegen Unzuverlässigkeit ausgesprochen werden. Die Unzuverlässigkeit ist auch der Hauptgrund, warum eine Behörde eine Gewerbeuntersagung ausspricht. Mit einer Gewerbeuntersagung verbietet das Gewerbeamt Ihnen als Gewerbetreibenden, Ihr Gewerbe ganz oder teilweise auszuüben.
Unzuverlässigkeit kann wie folgt definiert werden:
Als gewerberechtlich unzuverlässig im Sinne des § 35 Gewerbeordnung (GewO) ist anzusehen, wer nach dem Gesamtbild seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er das von ihm betriebene Gewerbe ordnungsgemäß ausübt oder künftig ausüben wird (Zukunftsprognose). Nicht ordnungsgemäß ist die Gewerbeausübung für das Gewerbeamt immer dann, wenn der Gewerbetreibende nicht willens oder nicht in der Lage ist, die im öffentlichen Interesse zu fordernde einwandfreie Führung seines Gewerbes zu gewährleisten.
Unzuverlässigkeit für eine Gewerbeuntersagung liegt vor, wenn der Gewerbetreibende nach seinem Verhalten nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe in einer den gesetzlichen Vorschriften und den Interessen der Allgemeinheit entsprechenden Weise ausüben wird. Die Unzuverlässigkeit kann sich aus verschiedenen Gründen ergeben:
Ja, eine Gewerbeuntersagung kann aufgehoben werden, wenn die Gründe, die zur Untersagung geführt haben, weggefallen sind. Die Aufhebung ist möglich, wenn der Gewerbetreibende nachweist, dass er die Unzuverlässigkeit, die zur Untersagung geführt hat, überwunden hat und nunmehr die Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausübung des Gewerbes bietet.
Die Aufhebung kann unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
Um Widerspruch gegen eine Gewerbeuntersagung einzulegen, müssen bestimmte formale Schritte eingehalten werden.
Hier ein allgemeiner Ablauf:
Kundenstimmen & Erfolgsgeschichten
“N. B.“Super Angebot! Ich komme bei Bedarf immer gerne wieder auf die Vorlagen zurück.”
“T. H.“Danke für das tolle Widerspruchsmuster”
“S. G.“Alles sehr einfach, verständlich und unkompliziert. Daumen hoch.”
“S. K.“Alles super geklappt!”
Häufig gestellte Fragen
Die Seite stellt Widerspruch und Einspruch Mustervorlagen und Musterformulare für unterschiedliche Lebensbereiche z.B. Schule, Kindergarten, Schwerbehinderung, Gewerbe, Miete usw. zur Verfügung.
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