1. Vorlage aussuchen
2. Notwendige Angaben machen
3. Herunterladen & Ausdrucken
Der Elternbeitrag für die Kindertagesstätte (Kita) ist ein finanzieller Beitrag, den die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in einer Kindertagesstätte (Kita) zu entrichten haben. Das örtliche Jugendamt entscheidet, ob und in welcher Höhe Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege erhoben werden. Die Elternbeiträge werden grundsätzlich in Satzungen der Städte, Kommunen usw. geregelt. Diese Beiträge tragen dazu bei, die Kosten für die Betreuung, Verpflegung und Erziehung der Kinder in der Einrichtung zu decken.
Die Höhe der Elternbeiträge hängt von verschiedenen Faktoren ab, u.a. vom Einkommen der Eltern, vom Betreuungsumfang, von Geschwisterregelungen und von der Art der Kita. So sind die Elternbeiträge in vielen Städten und Gemeinden nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt. Familien mit geringerem Einkommen zahlen in der Regel weniger, Familien mit höherem Einkommen mehr. Eine Ganztagsbetreuung (z.B. 45 Stunden) ist teurer als eine Halbtagsbetreuung (z.B. 30/35 Stunden) oder eine noch geringere Betreuung (25 Stunden). Wenn Geschwisterkinder gleichzeitig eine Kita besuchen, kann es Ermäßigungen oder Befreiungen von der Zahlungspflicht geben. Außerdem können die Beiträge je nach Art der Kita variieren, d.h. je nachdem, ob es sich um eine kommunale, kirchliche oder private Kita handelt. Private Kitas sind oft teurer, da sie in der Regel nicht oder nur teilweise von der öffentlichen Hand finanziert werden. Zusätzliche Kosten können für besondere Aktivitäten, Ausflüge oder Verpflegung (z.B. Mittagessen) anfallen.
Alle Eltern oder Erziehungsberechtigten, deren Kinder in einer kommunalen, kirchlichen oder privaten Kindertagesstätte betreut werden, sind grundsätzlich zur Zahlung von Elternbeiträgen verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern verheiratet, geschieden, in einer Lebenspartnerschaft oder alleinerziehend sind. Beitragspflichtig sind in der Regel Eltern, deren Einkommen eine bestimmte Grenze überschreitet (je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich). Als Einkommen gilt das Bruttoeinkommen beider in einem Haushalt lebenden Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten.
Es gibt aber auch Möglichkeiten, sich ganz oder teilweise von den Elternbeiträgen befreien zu lassen. Dazu gehören zum Beispiel
– Familien, die ein sehr geringes Einkommen haben oder bestimmte Sozialleistungen beziehen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag).
– Alleinerziehende mit geringem Einkommen.
– Familien mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kita besuchen. Diese können je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich ausfallen, oft zahlt man z.B. für das zweite Kind weniger oder gar keinen Beitrag.
– Kinder mit besonderem Förderbedarf, d.h. Kinder mit Behinderungen oder besonderem Förderbedarf sind teilweise beitragsfrei oder zahlen einen ermäßigten Beitrag.
– Kinder ab einem bestimmten Alter. So gibt es in einigen Bundesländern eine Beitragsbefreiung für das letzte Jahr vor der Einschulung oder ab dem dritten Lebensjahr.
– Regionale Sonderregelungen. Einige Bundesländer haben eine Beitragsbefreiung für bestimmte Altersgruppen (z.B. Rheinland-Pfalz für Kinder ab zwei Jahren), andere überlassen es den Kommunen, Regelungen zu treffen.
Ja, es ist grundsätzlich möglich, Widerspruch gegen den Bescheid über Kita-Elternbeiträge einzulegen, wenn man der Meinung ist, dass diese unrechtmäßig oder falsch berechnet wurden. Der Widerspruch richtet sich in der Regel gegen den Bescheid, den die zuständige Behörde (z. B. die Stadt, Gemeinde oder der Träger der Kindertagesstätte) über die Höhe der Elternbeiträge erlassen hat.
Kundenstimmen & Erfolgsgeschichten
“N. B.“Super Angebot! Ich komme bei Bedarf immer gerne wieder auf die Vorlagen zurück.”
“T. H.“Danke für das tolle Widerspruchsmuster”
“S. G.“Alles sehr einfach, verständlich und unkompliziert. Daumen hoch.”
“S. K.“Alles super geklappt!”
Häufig gestellte Fragen
Die Seite stellt Widerspruch und Einspruch Mustervorlagen und Musterformulare für unterschiedliche Lebensbereiche z.B. Schule, Kindergarten, Schwerbehinderung, Gewerbe, Miete usw. zur Verfügung.
Sie wählen sich einfach Ihre gewünschte Widerspruchvorlage oder Einspruchsvorlage aus. Dann füllen Sie die erforderlichen Felder in der gewählten Vorlage aus. Ihre Eintragungen sehen Sie dann sofort in der ausgewählten Vorlage angezeigt, welche rechts neben den Eintragungen als pdf Muster angezeigt wird. Nachdem alle Einträge vorgenommen wurden, können Sie sich den ausgefüllten Widerspruch oder Einspruch ausdrucken oder per E-Mail übersenden lassen.
Ja. Die Verwendung ist kostenlos. Wenn Sie möchten, können aber gerne eine Spende über den Spenden-Button vornehmen.
Die Daten werden nicht extra an Dritte zu Werbezwecken usw. weitergegeben. Die Verwendung erfolgt für diese Seite. Zu den Daten, der Verwendung, dem Datenschutz usw. wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.
Nein! Es handelt sich hier ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung oder eine andere Beratung o.ä. Daher scheidet auch jegliche Haftung bei der/durch die Benutzung/Verwendung dieser Seite aus. Für eine Rechtsberatung konsultieren Sie bitte einen entsprechenden Anwalt oder Steuerberater usw. und lassen sich durch diesen beraten und einen Widerspruch/Einspruch erstellen.
Über den Service
Erstellen Sie in 5 Minuten Ihren Widerspruch oder Einspruch.
Benötigte Mustervorlagen auswählen, erforderliche Felder ausfüllen, ausdrucken oder per Email übersenden lassen – fertig!
Rechtliches
Vertraulicher Datenverkehr