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Inhaltsverzeichnis
Gegen die Ablehnung des Kita Platzes können Sie grundsätzlich Widerspruch einlegen.
Hier ist allerdings zu unterscheiden, zwischen der Ablehnung des Kita Platzes durch das Jugendamt (bzw. Behörde) oder der Kita selbst.
Denn ein Widerspruch ist grundsätzlich nur gegen einen Verwaltungsakt möglich, d.h. die Ablehnung des Jugendamtes.
Die Ablehnung der Kita ist daher grundsätzlich kein Verwaltungsakt und damit nicht mit Widerspruch angreifbar.
Des Weiteren ist zu beachten, dass die Jugendämter oftmals keinen Ablehnungsbescheid verschicken, sondern nur ein informatorisches Schreiben bzw. eine informatorische E-Mail, gegen welche grundsätzlich auch kein Widerspruch möglich ist.
Um sicher zu gehen, sollte aber gegen jedes Schreiben, E-Mail, Bescheid des Jugendamtes, wo Ihnen mitgeteilt wird, dass Sie keinen Platz bekommen Widerspruch eingelegt werden.
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen den Widerspruch durch einen Anwalt einlegen lassen wollen, hilft Ihnen gerne Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler und führt den Widerspruch für Sie gegen die Städte, Kreise und Kommunen durch:
Gegen die Absage der Kita können Sie grundsätzlich keinen Widerspruch einlegen, denn es handelt sich hier nicht um einen Verwaltungsakt. Ein Widerspruch ist aber gegen die Absage eines Kita Platzes durch das Jugendamt möglich.
Wenn Ihnen das Jugendamt nicht auf Ihre Bedarfsanzeige für einen Kita Platz oder Betreuungsplatz antwortet, dann können Sie Klage einlegen und ein Eilantrag bei Gericht stellen, damit das Gericht das Jugendamt, Stadt usw. verpflichtet Ihnen den gewünschten Kita Platz oder Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen.
Ja, wenn Sie keinen Ablehnungsbescheid vom Jugendamt bekommen, dann können Sie grundsätzlich auch Klage einlegen. Die Klage ist grundsätzlich an bestimmte Fristen gebunden und kann aufgrund der Kindergarten- und Kita Gesetze in den einzelnen Bundesländern variieren. Hier sollte im Zweifel ein Anwalt um Rat gefragt werden.
Kundenstimmen & Erfolgsgeschichten
“N. B.“Super Angebot! Ich komme bei Bedarf immer gerne wieder auf die Vorlagen zurück.”
“T. H.“Danke für das tolle Widerspruchsmuster”
“S. G.“Alles sehr einfach, verständlich und unkompliziert. Daumen hoch.”
“S. K.“Alles super geklappt!”
Häufig gestellte Fragen
Die Seite stellt Widerspruch und Einspruch Mustervorlagen und Musterformulare für unterschiedliche Lebensbereiche z.B. Schule, Kindergarten, Schwerbehinderung, Gewerbe, Miete usw. zur Verfügung.
Sie wählen sich einfach Ihre gewünschte Widerspruchvorlage oder Einspruchsvorlage aus. Dann füllen Sie die erforderlichen Felder in der gewählten Vorlage aus. Ihre Eintragungen sehen Sie dann sofort in der ausgewählten Vorlage angezeigt, welche rechts neben den Eintragungen als pdf Muster angezeigt wird. Nachdem alle Einträge vorgenommen wurden, können Sie sich den ausgefüllten Widerspruch oder Einspruch ausdrucken oder per E-Mail übersenden lassen.
Ja. Die Verwendung ist kostenlos. Wenn Sie möchten, können aber gerne eine Spende über den Spenden-Button vornehmen.
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