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Widerspruch einlegen: Widerspruch Muster Vorlage gegen Ablehnung Kita Platz ohne Ablehnungsbescheid

Was kann man gegen die Ablehnung eines Kita Platzes tun?

Gegen die Ablehnung des Kita Platzes können Sie grundsätzlich Widerspruch einlegen. 

Hier ist allerdings zu unterscheiden, zwischen der Ablehnung des Kita Platzes durch das Jugendamt (bzw. Behörde) oder der Kita selbst.
Denn ein Widerspruch ist grundsätzlich nur gegen einen Verwaltungsakt möglich, d.h. die Ablehnung des Jugendamtes.
Die Ablehnung der Kita ist daher grundsätzlich kein Verwaltungsakt und damit nicht mit Widerspruch angreifbar.

Des Weiteren ist zu beachten, dass die Jugendämter oftmals keinen Ablehnungsbescheid verschicken, sondern nur ein informatorisches Schreiben bzw. eine informatorische E-Mail, gegen welche grundsätzlich auch kein Widerspruch möglich ist.

Um sicher zu gehen, sollte aber gegen jedes Schreiben, E-Mail, Bescheid des Jugendamtes, wo Ihnen mitgeteilt wird, dass Sie keinen Platz bekommen Widerspruch eingelegt werden. 

 

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen den Widerspruch durch einen Anwalt einlegen lassen wollen, hilft Ihnen gerne Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler und führt den Widerspruch für Sie gegen die Städte, Kreise und Kommunen durch:

  1. WINKLER Rechtsanwaltskanzlei
    Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler
    Hohenzollernring 38-40
    50672 Köln
    Tel: 0221 / 630 614 80
    Fax: 0221 / 630 614 809
    www.rechtsanwaltskanzlei-winkler.de
    winkler(at)rechtsanwaltskanzlei-winkler.de

Kann ich gegen die Absage der Kita Widerspruch einlegen?

Gegen die Absage der Kita können Sie grundsätzlich keinen Widerspruch einlegen, denn es handelt sich hier nicht um einen Verwaltungsakt. Ein Widerspruch ist aber gegen die Absage eines Kita Platzes durch das Jugendamt möglich. 

Was kann ich tun, wenn das Jugendamt mir nicht auf meine Bedarfsanzeige für einen Kita Platz oder Betreuungsplatz antwortet? 

Wenn Ihnen das Jugendamt nicht auf Ihre Bedarfsanzeige für einen Kita Platz oder Betreuungsplatz antwortet, dann können Sie Klage einlegen und ein Eilantrag bei Gericht stellen, damit das Gericht das Jugendamt, Stadt usw. verpflichtet Ihnen den gewünschten Kita Platz oder Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen.

Kann ich Klage einlegen, wenn ich keinen Ablehnungsbescheid vom Jugendamt bekomme?

Ja, wenn Sie keinen Ablehnungsbescheid vom Jugendamt bekommen, dann können Sie grundsätzlich auch Klage einlegen. Die Klage ist grundsätzlich an bestimmte Fristen gebunden und kann aufgrund der Kindergarten- und Kita Gesetze in den einzelnen Bundesländern variieren. Hier sollte im Zweifel ein Anwalt um Rat gefragt werden.