1. Vorlage aussuchen
2. Notwendige Angaben machen
3. Herunterladen & Ausdrucken
Ein Mahnbescheid ist ein offizielles Dokument, das im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens in Deutschland verwendet wird, um eine offene Forderung einzutreiben. Er wird vom zuständigen Amtsgericht auf Antrag des Gläubigers (also der Person oder Firma, die eine Forderung hat) gegen den Schuldner (die Person oder Firma, die die Forderung schuldet) erlassen.
Der Mahnbescheid dient dazu, die Forderung gerichtlich geltend zu machen, ohne direkt ein Klageverfahren zu eröffnen. Der Schuldner hat nach Zustellung des Mahnbescheids in der Regel zwei Wochen Zeit, um entweder die Forderung zu begleichen oder Widerspruch einzulegen. Wenn der Schuldner nicht innerhalb dieser Frist reagiert, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen, der als Grundlage für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Sachpfändungen, Lohn- oder Kontopfändungen dient. Gegen den Vollstreckungsbescheid kann man innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.
Das Mahnverfahren ist ein schnelles und vergleichsweise kostengünstiges Mittel, um rechtliche Schritte gegen einen Schuldner einzuleiten und eine Forderung durchzusetzen, insbesondere wenn erwartet wird, dass der Schuldner die Forderung nicht bestreitet.
Zu beachten ist, dass das Mahngericht, anders als im “normalen“ Gerichtsverfahren, die geltend gemachte Forderung nicht prüft also ungeprüft übernimmt und festsetzt. Wenn Sie also z.B. gegen eine andere Person eine Forderung von 5.000 EUR geltend machen, dann prüft das Gericht nicht, ob Sie tatsächlich ein Anspruch auf die 5.000 EUR haben.
Der Mahnbescheid lässt sich Online beantragen: https://www.online-mahnantrag.de
Übersicht Mahngerichte:
Jedes Bundesland hat grundsätzlich mindestens ein Mahngericht. Im Folgen werden unverbindliche Mahngerichte aufgeführt (bitte prüfen Sie hiervon unabhängig noch einmal selbständig, welches Mahngericht für Sie zuständig ist):
Wenn man einen Mahnbescheid bekommt, gibt es verschiedene Schritte, die man unternehmen kannt, je nachdem, ob man die Forderung anerkennt oder nicht. Zunächst sollte man die Forderung prüfen. Wenn die Forderung zutreffen ist, dann sollte man die Forderung begleichen. Ist die Forderung unzutreffend oder teilweise unbegründet, dann sollte man Widerspruch gegen den ganzen oder den nicht begründeten Teil der Forderung einlegen (und den berechtigten Teil ausgleichen). Zu beachten ist, dass der Widerspruch innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Mahnbescheids erfolgen muss. Dann wird das Mahnverfahren gestoppt und es kommt dann darauf an, ob der Gläubiger die Forderung nun im gerichtlichen Verfahren weiterbetreiben will oder auf die gerichtliche Geltendmachung verzichtet. Wenn man nicht auf den Mahnbescheid reagiert, dann kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen und damit dann die Zwangsvollstreckung durchführen.
Wenn man einen Mahnbescheid bekommen hat, kann man dagegen Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Mahnbescheids beim zuständigen Mahngericht eingelegt werden (die Adresse des Mahngericht ergibt sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Mahnbescheid).
Für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid ist zudem auf folgendes zu achten:
Wenn man Widerspruch eingelegt hat, ist das Mahnverfahren abgeschlossen. Das Mahngericht teilt dem Gläubiger dann mit, dass Widerspruch eingelegt wurde und fragt nach, ob nunmehr Klage eingelegt werden soll. Der Gläubiger kann sich dann überlegen, ob er die Forderung gerichtlich weiterverfolgen will oder es bei dem Mahnverfahren belässt (hierfür entstehen bereits Gerichtskosten).
Kundenstimmen & Erfolgsgeschichten
“N. B.“Super Angebot! Ich komme bei Bedarf immer gerne wieder auf die Vorlagen zurück.”
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Häufig gestellte Fragen
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