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Widerspruch einlegen: Widerspruch Muster Vorlage gegen die Ablehnung einer Reha-Maßnahme

Was ist eine Reha-Maßnahme? 

Eine Reha-Maßnahme (kurz für Rehabilitationsmaßnahme) ist eine medizinische oder therapeutische Intervention, die darauf abzielt, die körperliche, psychische oder soziale Funktionsfähigkeit eines Menschen wiederherzustellen oder zu verbessern. Sie wird häufig nach einer Krankheit, einer Operation, einem Unfall oder bei chronischen Erkrankungen durchgeführt, um die Betroffenen zu unterstützen, wieder ein möglichst selbstständiges Leben zu führen und ihre Lebensqualität zu erhöhen. Es gibt verschiedene Arten von Rehabilitationsmaßnahmen, z.B. allgemeine medizinische Rehabilitation, Rehabilitation für Kinder und Jugendliche, Suchtrehabilitation, berufliche Rehabilitation, Kur oder onkologische Rehabilitation, stufenweise Wiedereingliederung, geriatrische Rehabilitation für ältere Menschen. Die Rehabilitation kann je nach Bedarf stationär, d.h. in einer Klinik, oder ambulant, z.B. zu Hause oder in einer wohnortnahen Rehabilitationseinrichtung, durchgeführt werden. Rehabilitationstherapien sind unter anderem Krankengymnastik oder psychotherapeutische Gespräche.

Wo beantragt man eine Rehabilitationsmaßnahme? 

Eine Reha-Maßnahme beantragen Sie beim Rehabilitationsträger. Rehabilitationsträger sind die Krankenkassen (bei medizinischer Rehabilitation und wenn nicht andere Rehabilitationsträger leisten), Rentenversicherungsträger (bei medizinischer und beruflicher Rehabilitation), Unfallversicherungsträger, Agenturen für Arbeit, Jugendämter, Sozialämter. Für die Antragstellung können Sie sich an die Krankenkassen, Rentenversicherungsträger (www.deutsche-rentenversicherung.de) und Unfallversicherungsträger wenden, da diese vorgefertigte Formulare für die Antragstellung haben oder Sie können den Antrag dort direkt online stellen.

Welche Voraussetzungen müssen für einen Reha-Maßnahme vorliegen? 

Für einen erfolgreichen Reha-Antrag müssen u.a. grundsätzlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Rehabilitation ist medizinisch erforderlich, notwendig und erfolgversprechend,
  2. Vor einer stationären Reha wird oft geprüft, ob ambulante Maßnahmen (z.B. Physiotherapie, Krankengymnastik) ausgeschöpft wurden. Erst wenn diese nicht ausreichen oder keinen Erfolg zeigen, wird eine stationäre Reha genehmigt.
  3. Man muss körperlich in der Lage sein, die medizinische Rehabilitationsbehandlung durchführen und auch bereit sein, aktiv an der Reha mitzuwirken, indem man  an den verordneten Maßnahmen teilnimmt und sich an die Empfehlungen hält.
  4. Wenn die Reha durch die Rentenversicherung finanziert wird, ist eine Voraussetzung, dass die Maßnahme die Erwerbsfähigkeit verbessern oder erhalten soll. In der Regel müssen Versicherte noch erwerbstätig oder kurz davor sein, ihre Erwerbsfähigkeit zu verlieren.
  5. Die Reha-Maßnahme muss vom Arzt verordnet worden sein.

Es können zudem weitere Voraussetzungen vorliegen, z.B. muss man bei der gesetzlichen Rentenversicherung in den vergangenen zwei Jahren mindestens sechs Monate lang Pflichtbeiträge eingezahlt haben.

Ausnahmen gibt es zudem bei der privaten Krankenversicherung. Denn hier besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Reha und man muss prüfen was Gegenstand der privaten Krankenversicherung ist.

Was kann man gegen die Ablehnung einer Reha-Maßnahme machen?

Wenn man von dem Rehabilitationsträger (Krankenkasse, Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung usw.) eine Ablehnung der beantragten Reha-Maßnahme erhalten hat, kann man dagegen Widerspruch einlegen.

Wie schreibt man einen Widerspruch gegen die Ablehnung einer Reha?

Der Widerspruch sollte schriftlich eingelegt werden und detailliert begründen, warum die Ablehnung rechtswidrig und falsch ist und warum man einen Anspruch auf die Rehabilitationsmaßnahme hat. Hierzu empfiehlt es sich, den behandelnden Arzt oder Spezialisten um Unterstützung zu bitten, um zusätzliche medizinische Argumente zu liefern. Wenn der Reha-Antrag wegen unzureichender medizinischer Begründung abgelehnt wurde, kann es hilfreich sein, aktuelle Gutachten oder Berichte von Fachärzten beizufügen, die die Notwendigkeit der Reha-Maßnahme detaillierter erläutern. Sollte der Antrag aufgrund der Entscheidung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MD) abgelehnt worden sein, kann man verlangen, dass eine erneute Begutachtung erfolgt. Dies sollte dann in den Widerspruch aufgenommen werden. Es ist wichtig, die Gründe für die Ablehnung genau zu verstehen. Manchmal kann die Ablehnung formaler Natur sein, beispielsweise weil bestimmte Unterlagen gefehlt haben oder die Wartezeit zwischen zwei Reha-Maßnahmen noch nicht abgelaufen ist. In solchen Fällen kann eine erneute Antragstellung sinnvoll sein, sobald diese Hürden beseitigt sind. Zur Begründung des Widerspruchs kann man zuvor auch Akteneinsicht bei dem Rehabilitationsträger beantragen und um Übersendung der entsprechenden Akten in Kopie bitten. Hat Ihr Widerspruch erfolgt, so erhält man die gewünschte Maßnahme.

Kann man gegen die Ablehnung einer Reha-Maßnahme Klage einlegen?

Ja, wenn der Rehabilitationsträger (Krankenkasse, Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung usw.) den Widerspruch ablehnt, so kann man innerhalb eines Monats eine Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Hierbei entstehen grundsätzlich keine Gerichtskosten. Da Klageverfahren vor dem Sozialgericht derzeit mehrere Monate bis Jahre dauern können, empfiehlt es sich in besonders dringenden Fällen, ein gerichtliches Eilverfahren einzuleiten, um innerhalb weniger Wochen Klarheit über die Bewilligung der Rehabilitationsmaßnahme zu erhalten.