1. Vorlage aussuchen
2. Notwendige Angaben machen
3. Herunterladen & Ausdrucken
Inhaltsverzeichnis
Eine Reha-Maßnahme (kurz für Rehabilitationsmaßnahme) ist eine medizinische oder therapeutische Intervention, die darauf abzielt, die körperliche, psychische oder soziale Funktionsfähigkeit eines Menschen wiederherzustellen oder zu verbessern. Sie wird häufig nach einer Krankheit, einer Operation, einem Unfall oder bei chronischen Erkrankungen durchgeführt, um die Betroffenen zu unterstützen, wieder ein möglichst selbstständiges Leben zu führen und ihre Lebensqualität zu erhöhen. Es gibt verschiedene Arten von Rehabilitationsmaßnahmen, z.B. allgemeine medizinische Rehabilitation, Rehabilitation für Kinder und Jugendliche, Suchtrehabilitation, berufliche Rehabilitation, Kur oder onkologische Rehabilitation, stufenweise Wiedereingliederung, geriatrische Rehabilitation für ältere Menschen. Die Rehabilitation kann je nach Bedarf stationär, d.h. in einer Klinik, oder ambulant, z.B. zu Hause oder in einer wohnortnahen Rehabilitationseinrichtung, durchgeführt werden. Rehabilitationstherapien sind unter anderem Krankengymnastik oder psychotherapeutische Gespräche.
Eine Reha-Maßnahme beantragen Sie beim Rehabilitationsträger. Rehabilitationsträger sind die Krankenkassen (bei medizinischer Rehabilitation und wenn nicht andere Rehabilitationsträger leisten), Rentenversicherungsträger (bei medizinischer und beruflicher Rehabilitation), Unfallversicherungsträger, Agenturen für Arbeit, Jugendämter, Sozialämter. Für die Antragstellung können Sie sich an die Krankenkassen, Rentenversicherungsträger (www.deutsche-rentenversicherung.de) und Unfallversicherungsträger wenden, da diese vorgefertigte Formulare für die Antragstellung haben oder Sie können den Antrag dort direkt online stellen.
Für einen erfolgreichen Reha-Antrag müssen u.a. grundsätzlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Es können zudem weitere Voraussetzungen vorliegen, z.B. muss man bei der gesetzlichen Rentenversicherung in den vergangenen zwei Jahren mindestens sechs Monate lang Pflichtbeiträge eingezahlt haben.
Ausnahmen gibt es zudem bei der privaten Krankenversicherung. Denn hier besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Reha und man muss prüfen was Gegenstand der privaten Krankenversicherung ist.
Wenn man von dem Rehabilitationsträger (Krankenkasse, Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung usw.) eine Ablehnung der beantragten Reha-Maßnahme erhalten hat, kann man dagegen Widerspruch einlegen.
Der Widerspruch sollte schriftlich eingelegt werden und detailliert begründen, warum die Ablehnung rechtswidrig und falsch ist und warum man einen Anspruch auf die Rehabilitationsmaßnahme hat. Hierzu empfiehlt es sich, den behandelnden Arzt oder Spezialisten um Unterstützung zu bitten, um zusätzliche medizinische Argumente zu liefern. Wenn der Reha-Antrag wegen unzureichender medizinischer Begründung abgelehnt wurde, kann es hilfreich sein, aktuelle Gutachten oder Berichte von Fachärzten beizufügen, die die Notwendigkeit der Reha-Maßnahme detaillierter erläutern. Sollte der Antrag aufgrund der Entscheidung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MD) abgelehnt worden sein, kann man verlangen, dass eine erneute Begutachtung erfolgt. Dies sollte dann in den Widerspruch aufgenommen werden. Es ist wichtig, die Gründe für die Ablehnung genau zu verstehen. Manchmal kann die Ablehnung formaler Natur sein, beispielsweise weil bestimmte Unterlagen gefehlt haben oder die Wartezeit zwischen zwei Reha-Maßnahmen noch nicht abgelaufen ist. In solchen Fällen kann eine erneute Antragstellung sinnvoll sein, sobald diese Hürden beseitigt sind. Zur Begründung des Widerspruchs kann man zuvor auch Akteneinsicht bei dem Rehabilitationsträger beantragen und um Übersendung der entsprechenden Akten in Kopie bitten. Hat Ihr Widerspruch erfolgt, so erhält man die gewünschte Maßnahme.
Ja, wenn der Rehabilitationsträger (Krankenkasse, Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung usw.) den Widerspruch ablehnt, so kann man innerhalb eines Monats eine Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Hierbei entstehen grundsätzlich keine Gerichtskosten. Da Klageverfahren vor dem Sozialgericht derzeit mehrere Monate bis Jahre dauern können, empfiehlt es sich in besonders dringenden Fällen, ein gerichtliches Eilverfahren einzuleiten, um innerhalb weniger Wochen Klarheit über die Bewilligung der Rehabilitationsmaßnahme zu erhalten.
Kundenstimmen & Erfolgsgeschichten
“N. B.“Super Angebot! Ich komme bei Bedarf immer gerne wieder auf die Vorlagen zurück.”
“T. H.“Danke für das tolle Widerspruchsmuster”
“S. G.“Alles sehr einfach, verständlich und unkompliziert. Daumen hoch.”
“S. K.“Alles super geklappt!”
Häufig gestellte Fragen
Die Seite stellt Widerspruch und Einspruch Mustervorlagen und Musterformulare für unterschiedliche Lebensbereiche z.B. Schule, Kindergarten, Schwerbehinderung, Gewerbe, Miete usw. zur Verfügung.
Sie wählen sich einfach Ihre gewünschte Widerspruchvorlage oder Einspruchsvorlage aus. Dann füllen Sie die erforderlichen Felder in der gewählten Vorlage aus. Ihre Eintragungen sehen Sie dann sofort in der ausgewählten Vorlage angezeigt, welche rechts neben den Eintragungen als pdf Muster angezeigt wird. Nachdem alle Einträge vorgenommen wurden, können Sie sich den ausgefüllten Widerspruch oder Einspruch ausdrucken oder per E-Mail übersenden lassen.
Ja. Die Verwendung ist kostenlos. Wenn Sie möchten, können aber gerne eine Spende über den Spenden-Button vornehmen.
Die Daten werden nicht extra an Dritte zu Werbezwecken usw. weitergegeben. Die Verwendung erfolgt für diese Seite. Zu den Daten, der Verwendung, dem Datenschutz usw. wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.
Nein! Es handelt sich hier ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung oder eine andere Beratung o.ä. Daher scheidet auch jegliche Haftung bei der/durch die Benutzung/Verwendung dieser Seite aus. Für eine Rechtsberatung konsultieren Sie bitte einen entsprechenden Anwalt oder Steuerberater usw. und lassen sich durch diesen beraten und einen Widerspruch/Einspruch erstellen.
Über den Service
Erstellen Sie in 5 Minuten Ihren Widerspruch oder Einspruch.
Benötigte Mustervorlagen auswählen, erforderliche Felder ausfüllen, ausdrucken oder per Email übersenden lassen – fertig!
Rechtliches
Vertraulicher Datenverkehr