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Widerspruch einlegen: Widerspruch Muster Vorlage gegen eine Ordnungsmaßnahme oder Klassenkonferenz der Schule

Was ist eine Ordnungsmaßnahme oder Klassenkonferenz in der Schule?

Eine Ordnungsmaßnahme bzw. Klassenkonferenz sind ein schulisches Instrument, um auf das Fehlverhalten von Schülern zu reagieren und Disziplin zu wahren. Die Ordnungsmaßnahme bzw. Klassenkonferenz sind in den Schulgesetzen der Bundesländer geregelt und dienen dazu, das Schulklima und den Lernerfolg der gesamten Klasse zu schützen. Zu beachten ist, dass die Bundesländer unterschiedliche Regelungen treffen können. In jedem Falle sind Ordnungsmaßnahmen an rechtliche Vorgaben gebunden und müssen verhältnismäßig sein. Die Schule ist verpflichtet, vorher andere, mildere Mittel auszuschöpfen. Eine Ordnungsmaßnahme darf keine Strafe sein, sondern es muss immer der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehen.

Ordnungsmaßnahmen sind z.B:

  • Schriftlicher Verweis: Ein schriftlicher Hinweis an den Schüler, der das Fehlverhalten dokumentiert und eine Warnung ausspricht.
  • Ausschluss vom Unterricht für einen oder mehrere Tage: Der Schüler darf für eine gewisse Zeit nicht am Unterricht teilnehmen.
  • Überweisung in eine andere Klasse: Der Schüler wird in eine andere Klasse versetzt, um die Konflikte in der bisherigen Klasse zu entschärfen.
  • Ausschluss von besonderen schulischen Veranstaltungen: Der Schüler darf nicht an Klassenfahrten, Ausflügen oder Schulfesten teilnehmen.
  • Androhung der Entlassung von der Schule: Dies ist eine sehr schwere Ordnungsmaßnahme, bei der der Schüler bei weiterem Fehlverhalten von der Schule verwiesen werden kann.
  • Schulausschluss: In besonders schweren Fällen kann der Schüler ganz von der Schule verwiesen werden. 

Vor der Verhängung schwerwiegender Maßnahmen haben der Schüler und die Eltern das Recht, angehört zu werden. Dann entscheidet die Schulleiterin/der Schulleiter oder die Teilkonferenz über die Maßnahme.

Kann man gegen eine Ordnungsmaßnahme Widerspruch einlegen?

Ja, gegen eine Ordnungsmaßnahme in der Schule kann in der Regel Widerspruch eingelegt werden, wenn man der Meinung ist, dass die Maßnahme ungerecht, unverhältnismäßig oder fehlerhaft ist. 

Wie legt man Widerspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme der Schule ein?

Der Widerspruch erfolgt schriftlich und wird bei der Schulleitung oder der zuständigen Schulbehörde eingereicht. Das Widerspruchsschreiben sollte klar und sachlich formuliert sein und die Gründe erläutern, warum die Ordnungsmaßnahme für ungerecht oder unverhältnismäßig gehalten wird. Mögliche Gründe könnten sein: Unverhältnismäßigkeit der Strafe im Vergleich zum Fehlverhalten, Missverständnisse oder unzureichende Aufklärung des Vorfalls oder die Nichtbeachtung milderer Maßnahmen. Nach Eingang des Widerspruchs wird die Schulleitung oder die Schulbehörde die Maßnahme prüfen. Die Schule oder Schulbehörde kann entscheiden, die Maßnahme aufrechtzuerhalten, abzumildern oder vollständig aufzuheben.

Kann man gegen eine Ordnungsmaßnahme Klage einlegen?

Ja, es ist möglich, gegen eine Ordnungsmaßnahme in der Schule Klage einzureichen, wenn grundsätzlich alle vorherigen Schritte, wie z.B. der Widerspruch bei der Schulleitung oder Schulbehörde, erfolglos geblieben sind (dies kann in den Bundesländern jedoch unterschiedlich geregelt sein). In diesem Fall kann der betroffene Schüler oder dessen Eltern den Rechtsweg beschreiten und beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen. Dies ist bei schwerwiegenden Maßnahmen wie einem Ausschluss vom Unterricht oder Schulausschluss relevant. Da eine Klage allerdings mehrere Monate oder auch Jahre dauern kann, ist es oftmals erforderlich neben der Klage noch ein gerichtliche Eilverfahren einzuleiten, damit das Gericht ein schnelle vorläufig Entscheidung trifft.