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Eine Ordnungsmaßnahme bzw. Klassenkonferenz sind ein schulisches Instrument, um auf das Fehlverhalten von Schülern zu reagieren und Disziplin zu wahren. Die Ordnungsmaßnahme bzw. Klassenkonferenz sind in den Schulgesetzen der Bundesländer geregelt und dienen dazu, das Schulklima und den Lernerfolg der gesamten Klasse zu schützen. Zu beachten ist, dass die Bundesländer unterschiedliche Regelungen treffen können. In jedem Falle sind Ordnungsmaßnahmen an rechtliche Vorgaben gebunden und müssen verhältnismäßig sein. Die Schule ist verpflichtet, vorher andere, mildere Mittel auszuschöpfen. Eine Ordnungsmaßnahme darf keine Strafe sein, sondern es muss immer der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehen.
Ordnungsmaßnahmen sind z.B:
Vor der Verhängung schwerwiegender Maßnahmen haben der Schüler und die Eltern das Recht, angehört zu werden. Dann entscheidet die Schulleiterin/der Schulleiter oder die Teilkonferenz über die Maßnahme.
Ja, gegen eine Ordnungsmaßnahme in der Schule kann in der Regel Widerspruch eingelegt werden, wenn man der Meinung ist, dass die Maßnahme ungerecht, unverhältnismäßig oder fehlerhaft ist.
Der Widerspruch erfolgt schriftlich und wird bei der Schulleitung oder der zuständigen Schulbehörde eingereicht. Das Widerspruchsschreiben sollte klar und sachlich formuliert sein und die Gründe erläutern, warum die Ordnungsmaßnahme für ungerecht oder unverhältnismäßig gehalten wird. Mögliche Gründe könnten sein: Unverhältnismäßigkeit der Strafe im Vergleich zum Fehlverhalten, Missverständnisse oder unzureichende Aufklärung des Vorfalls oder die Nichtbeachtung milderer Maßnahmen. Nach Eingang des Widerspruchs wird die Schulleitung oder die Schulbehörde die Maßnahme prüfen. Die Schule oder Schulbehörde kann entscheiden, die Maßnahme aufrechtzuerhalten, abzumildern oder vollständig aufzuheben.
Ja, es ist möglich, gegen eine Ordnungsmaßnahme in der Schule Klage einzureichen, wenn grundsätzlich alle vorherigen Schritte, wie z.B. der Widerspruch bei der Schulleitung oder Schulbehörde, erfolglos geblieben sind (dies kann in den Bundesländern jedoch unterschiedlich geregelt sein). In diesem Fall kann der betroffene Schüler oder dessen Eltern den Rechtsweg beschreiten und beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen. Dies ist bei schwerwiegenden Maßnahmen wie einem Ausschluss vom Unterricht oder Schulausschluss relevant. Da eine Klage allerdings mehrere Monate oder auch Jahre dauern kann, ist es oftmals erforderlich neben der Klage noch ein gerichtliche Eilverfahren einzuleiten, damit das Gericht ein schnelle vorläufig Entscheidung trifft.
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