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Eine Zeugnisnote ist eine Bewertung der schulischen Leistungen eines Schülers in einem bestimmten Fach oder Lernbereich, die am Ende eines Schuljahres oder Halbjahres im Zeugnis festgehalten wird. Diese Note spiegelt die Leistungsfähigkeit des Schülers in einem Fach wider und fasst die Ergebnisse von Prüfungen, Klassenarbeiten, mündlicher Beteiligung und anderen Lernaktivitäten zusammen.
In Deutschland wird typischerweise das sechsstufige Notensystem verwendet, u.a. in § 48 SchulG NRW:
Die Schulzeugnisnoten setzen sich in der Regel aus mehreren Leistungsbereichen zusammen, die je nach Fach unterschiedlich gewichtet sein können. Die genaue Zusammensetzung der Noten hängt von den schulischen Vorgaben und dem jeweiligen Bundesland ab, jedoch gibt es in vielen Schulen ähnliche Bewertungskriterien. Typischen Faktoren, die zur Zusammensetzung einer Schulzeugnisnote beitragen sind jedoch grundsätzlich die schriftlichen Leistungen, Klassenarbeiten, Klausuren, die mündliche Mitarbeit und Zentrale Abschlussprüfungen.
Ja, es ist grundsätzlich möglich, Widerspruch gegen eine Zeugnisnote einzulegen, wenn man der Meinung ist, dass die Note ungerecht oder fehlerhaft zustande gekommen ist.
Der Widerspruch ist schriftlich innerhalb der Widerspruchsfrist von grundsätzlich einem Monat an die Schulleitung zu richten. In dem Widerspruch sollte klar aufgeführt sein, gegen welche Note und welches Fach sich der Widerspruch richtet. Eine Begründung ist zwar grundsätzlich nicht erforderlich. Allerdings sollte der Widerspruch immer begründet werden, damit die Schule bzw. die Lehrer wissen, aus welchen Gründen man die Zeugnisnote für rechtswidrig hält. Das können z.B. eine fehlerhafte Berechnung der Gesamtnote sein, die Nichtberücksichtigung bestimmter Leistungen (z.B. mündliche Mitarbeit) oder die ungerechte oder fehlerhafte Bewertung einzelner Arbeiten.
Die Schule entscheidet dann zunächst über den Widerspruch. Die Schule kann dann die Zeugnisnote ändern oder beibehalten. Wird die Note von der Schule nicht geändert, übersende diese den Widerspruch zur Entscheidung an die Schulaufsichtsbehörde. Diese kann dann die Note ändern oder ebenfalls so belassen wie diese ist. Das Ergebnis teilt die Schulaufsichtsbehörde Ihnen dann in einem Widerspruchsbescheid mit.
Ja, es ist grundsätzlich möglich, gegen eine Zeugnisnote Klage einzureichen. Bevor eine Klage erhoben wird, muss grundsätzlich das Widerspruchsverfahren erfolglos durchgeführt worden sein. Die Klage wird beim zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb der Klagefrist eingereicht, da Schulnoten in den meisten Fällen einen Verwaltungsakt darstellen. Die Klage sollte darlegen, wie und warum die Notengebung fehlerhaft war und welche schulrechtlichen Vorgaben möglicherweise verletzt wurden. Das Gericht prüft, ob bei der Notenvergabe Fehler gemacht wurden oder ob das Verfahren der Notenfindung korrekt war. Die Gerichte vergeben in der Regel keine Ersatznoten, sondern prüfen nur, ob die Note auf einer rechtmäßigen Grundlage basiert. Wenn das Gericht feststellt, dass die Note nicht ordnungsgemäß vergeben wurde, wird die Schule grundsätzlich verpflichtet, die Bewertung erneut vorzunehmen.
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